Daraufhin leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (heute: Abteilung Nachsteuer; fortan Steuerverwaltung), mit Schreiben vom 22. April 2021 ein Nach- und Strafsteuerverfahren gegen die Rekurrentin ein. Am 5. September 2022 erliess die Steuerverwaltung eine Nach- steuer- und Bussenverfügung für das Steuerjahr 2014, in der sie die Rekurrentin zur Nachzahlung von CHF 26'437.25 für die Kantons- und Gemeindesteuern (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 5'695.10) und CHF 4'650.45 für die direkte Bundessteuer (zuzüglich Verzugszinsen von CHF 1'068.25) verpflichtete und ihr wegen vollendeter Steuerhinterziehung Steuerbussen von