A. A.________ (Rekurrentin) erhielt im Jahr 2014 eine Nachzahlung der ordentlichen Altersrente der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) für die Jahre ab 2009 in der Höhe von CHF 139'020.--, die sie nicht in ihrer Steuererklärung 2014 deklarierte. In der Steuererklärung 2014 deklarierte sie lediglich die ordentliche AHV-Rente ab dem Jahr 2014 von CHF 28'080.-- pro Jahr (zwölfmal CHF 2'340.--). Daraufhin leitete die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (heute: Abteilung Nachsteuer; fortan Steuerverwaltung), mit Schreiben vom 22. April 2021 ein Nach- und Strafsteuerverfahren gegen die Rekurrentin ein.