-9- 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer 2020 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuberechnung der Steuer im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgeschickt. 3. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission werden dem Rekurrenten anteilmässig im Umfang von CHF 600.-- zur Bezahlung auferlegt. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.