5.4 Weiter wurden beim Rekurrenten die mit den Kinderabzügen zusammenhängenden Versicherungsabzüge für Kinder in Höhe von CHF 350.-- je Kind, gesamthaft ausmachend CHF 700.--, bei den Kantons- und Gemeindesteuern (pag. 69) und bei der direkten Bundessteuer (pag. 65) berücksichtigt. Diese zusätzlichen Versicherungsabzüge für Kinder sind zu streichen. 5.5 Bei der Vermögensveranlagung bei den Kantons- und Gemeindesteuern wurde beim Rekurrenten zudem ein Abzug im Umfang von zwei hälftigen Kinderabzügen für die zwei Kinder von gesamthaft CHF 18'000.-- vorgenommen (pag. 69). Auch diese Abzüge sind zu streichen.