4.4.3.2 Mit Unterhaltsvereinbarung vom 20. Juli 2015 (vgl. Beilage zur Rekursergänzung vom 31.10.2022) einigten sich der Rekurrent und seine Partnerin, dass der Rekurrent pro Kind einen Barunterhalt von CHF 950.-- und einen Betreuungsunterhalt von CHF 650.-- bezahlt, total ausmachend für beide Kinder CHF 3'200.-- pro Monat bzw. CHF 38'400.-- pro Jahr. Sie hielten weiter fest, dass die Beträge alle zwei Jahre neu vereinbart werden.