4.4.1 Im für das Steuerjahr 2020 massgebenden Merkblatts 12 "Besteuerung von Familien" der Steuerverwaltung wird in Ziff. 12 festgehalten, dass bei Eltern, die getrennt veranlagt werden und im Konkubinat leben, Unterhaltsbeiträge nur aufgrund einer von der KESB genehmigten Unterhaltsvereinbarung steuerlich abgezogen werden können (einsehbar unter: , Menu "Publikationen > Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuern > 2020 > Besteuerung von Familien" [abgerufen am 24.7.2023]; analog die heutige Regelung in Ziff. 12 des Merkblatts 12, einsehbar unter: , Menu "Publikationen