Der Prozess könne aber gemäss Angabe der KESB viel Zeit in Anspruch nehmen. Die von der Steuerverwaltung diesbezüglich gewährten Fristverlängerungen hätten zur Einholung der Genehmigung nicht genügt. D. Nach entsprechender Aufforderung (vgl. Eingangsbestätigung vom 10.10.2022) hat der Rekurrent der Steuerrekurskommission am 31. Oktober 2022 ein ergänztes Rekurs- und Beschwerdeschreiben zugesandt, mit welchem er auch diverse weitere Belege beigebracht hat.