C. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent am 5. Oktober 2022 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (nachfolgend: Steuerrekurskommission) Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Der Rekurrent beantragt die Aufhebung der Einspracheentscheide und die Anerkennung der bezahlten Unterhaltsbeiträge im Umfang von CHF 30'000.-- als Abzug. Er habe den KESB- Prozess zur Genehmigung der Unterhaltsvereinbarung bereits eingeleitet, als er davon erfahren habe, dass es die Genehmigung zur Anerkennung der Unterhaltsbeiträge brauche. Der Prozess könne aber gemäss Angabe der KESB viel Zeit in Anspruch nehmen.