5.4 Demgegenüber wird die "taxe foncière" im Normalfall vom Grundeigentümer erhoben (vgl. Art. 1400 CGI). Bemessungsgrundlage ist allerdings nicht der Vermögenssteuerwert des Grundstücks, sondern der um 50 % reduzierte Mietwert ("la valeur locative cadastrale", Art. 1388 CGI). Wie hoch dieser Mietwert und der darauf angewandte Steuersatz beim Grundstück des Rekurrenten sind, geht aus den von ihm eingereichten Unterlagen nicht hervor. Gemäss der Steuerrechnung für das Jahr 2020 (Beilage 11a zum Schreiben vom 10.11.2022) beträgt der Steuerbetrag EUR 2'541.--, was zum Jahresmittelkurs von 1.07 CHF / EUR CHF 2'719.-- ausmacht.