5.2 Gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. d VUBV und Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 der ESTV-Liegen- schaftssteuerverordnung zählen die kantonalen und kommunalen Liegenschaftssteuern zu den Betriebskosten eines Grundstücks und damit auch zu den Gewinnungskosten. Diese, steuersystematisch nicht zwingende Praxis (E. 4.1 hiervor), kann jedoch nicht unbesehen auf ausländische Steuern angewendet werden.