3.2 Das DBA-F enthält weder Bestimmungen zur Quantifizierung des in der Schweiz steuerbaren oder nicht steuerbaren Einkommens und Vermögens noch solche zur Festsetzung des anwendbaren Steuersatzes. Diese Grössen sind anhand des inländischen, d.h. im vorliegenden Fall bernischen Rechts, zu bestimmen (vgl. Locher/Marantelli/Opel, Einführung in das