Zur Begründung bringt er vor, dass in der von der Steuerverwaltung publizierten Praxis der vollständige Abzug der Liegenschaftssteuern vorgesehen sei. Die von der Steuerverwaltung vorgenommene Reduktion auf 1.5 ‰ des Steuerwerts sei nicht sachgerecht. Zudem sei in den Vorjahren der Abzug stets in der deklarierten Höhe gewährt worden. Am 10. November 2022 hat der Rekurrent ergänzende Unterlagen eingereicht.