B. Die vom Rekurrenten erhobene Einsprache vom 1. April 2022 wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheiden vom 8. September 2022 (pag. 111-104) teilweise gutgeheissen und das steuerbare Einkommen auf CHF 400.-- (satzbestimmend CHF 500.--) bei den kantonalen Steuern und auf CHF 11'900.-- (satzbestimmend CHF 12'500.--) bei der direkten Bundessteuer reduziert. In Bezug auf die ausländischen Liegenschaftssteuern blieb die Steuerverwaltung hingegen bei ihrer Auffassung. Aufgrund einer Korrektur beim amtlichen Wert erhöhte sich der entsprechende Abzug geringfügig auf CHF 223.--.