Mit Verfügungen vom 10. März 2022 (pag. 80-70) wurde der Rekurrent von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Jura bernois-Seeland (fortan: Steuerverwaltung), auf ein steuerbares Einkommen von CHF 700.-- bei den kantonalen Steuern (satzbestimmend CHF 800.--) und von CHF 12'200.-- (satzbestimmend CHF 12'800.--) bei der direkten Bundessteuer veranlagt. Dabei reduzierte die Steuerverwaltung u.a. die vom Rekurrenten deklarierte französische Liegenschaftssteuer auf CHF 222.--, mit der Begründung, solche Steuern könnten nur im Umfang von höchstens 1.5 ‰ des Steuerwerts der Liegenschaft abgezogen werden.