________ Studios entscheidet der Rekurrent unter anderem darüber, ob eine Person in seinem Betrieb als Prostituierte arbeiten kann. Vermietet der Rekurrent einer Ausländerin ein Zimmer, gestattet er ihr die Erwerbstätigkeit als Sexarbeiterin in seinem Studio und beschäftigt sie somit als Arbeitgeber. Unerheblich ist, dass der Rekurrent nach seiner Darstellung den Sexarbeiterinnen keinerlei Weisungen betreffend die Anzahl der zu bedienenden Gäste, die Art der zu erbringenden Dienstleistungen usw. erteilt. Eine solche Weisungsbefugnis, bei deren Ausübung der Rekurrent übrigens Gefahr liefe, wegen Förderung der Prostitution im Sinne von Art.