BSG 935.90) zur Führung eines Salons mit 14 bzw. 19 Zimmern verfügt (vgl. Betriebsbewilligungen vom 8.2.2019, 11.2.2019, 7.6.2019 und 12.6.2020, pag. 74-66). Nach dieser Bestimmung braucht eine Bewilligung, wer Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, die für die Ausübung der Prostitution bestimmt sind (Bst. a) und wer zwischen der die Prostitution ausübenden Person und potentiellen Kunden Kontakte vermittelt (Bst. b). Als Inhaber der Betriebsbewilligung und damit als Betriebsleiter des D.________ Studios entscheidet der Rekurrent unter anderem darüber, ob eine Person in seinem Betrieb als Prostituierte arbeiten kann.