Die Sexarbeiterinnen können wohl frei entscheiden, ob und wann sie anwesend bzw. verfügbar sind und Kunden empfangen möchten. Der Preis für die Sexdienstleistungen wird sodann vor Ort von den Sexarbeiterinnen selber bestimmt (vgl. auch Auskunft der Kantonspolizei Bern vom 21.4.2022, pag. 76). Demnach ist davon auszugehen, dass diese selber Rechnung führen. Insofern liegen durchaus gewisse Indizien vor, die für eine selbständige Erwerbstätigkeit der Sexarbeiterinnen sprechen. Dessen ungeachtet kann nicht gesagt werden, die Sexarbeiterinnen würden in völliger betriebswirtschaftlicher und arbeitsorganisatorischer Unabhängigkeit handeln.