den Rekurrenten zu erfolgen. Der Rekurrent bringt hierzu vor, dass die Kunden nur über anderweitige Internetauftritte der Sexarbeiterinnen sowie Zeitungen und Medien diese finden und kontaktieren könnten. Eine Kontaktaufnahme über die Webseite sei nicht möglich. Auch die auf der Homepage angegebene Telefonnummer sei nur für Mietinteressentinnen gedacht und nicht für allfällige Kunden. Der Vermerk bei der Telefonnummer, welcher explizit die Kontaktaufnahme für Kunden ausschliesst, stützt sodann dieses Argument.