4.1 Zunächst ist zu prüfen, wie der Aussenauftritt der Sexarbeiterinnen für die Allgemeinheit, für einen neutralen Dritten, objektiv erkennbar ist. Dies lässt sich vorab anhand der Homepage des Betriebs D.________ (, zuletzt abgerufen am: 19.1.2024) beurteilen. Aktenkundig sind zudem diverse aus den Archiven des Internets stammende Auszüge des Homepage-Auftritts, welche die Steuerverwaltung eingereicht hat (pag. 77-84). Das Studio D.________ zeigt sich auf seiner aktuellen Internetseite mit einem Logo und wirbt mit dem Satz «... und geniessen Sie die Gesellschaft von wöchentlich 10-18 Damen!»