Die Kunden der Mieterinnen könnten diese über verschiedene Internetseiten sowie Zeitungen und andere Medien finden und kontaktieren. Dies, ohne dass der Betrieb des Rekurrenten damit in Verbindung gebracht werde. Auf diese Weise sei beim Betreten der Örtlichkeit die erste Kontaktaufnahme bereits erfolgt, ohne dass der Kunde die Mieterin mit dem Rekurrenten in Verbindung bringe. Zudem würden die Mieterinnen ihre Kunden auch ausserhalb der Räumlichkeiten (bspw. Escort-Service) empfangen. In tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sei die einzige Verbindung zwischen dem Rekurrenten und den Mieterinnen das jeweilige Mietverhältnis.