-2- würden die Preise selber festsetzen und müssten von ihrem Umsatz dem Rekurrenten nichts abgeben. Ob die Mieterinnen Umsatz erzielen würden, sei für den Rekurrenten irrelevant. Die Mieterinnen würden das wirtschaftliche Risiko ihrer selbständigen Tätigkeit selber tragen. Der Rekurrent habe eine Internet-Seite (www.D.________.ch). Diese stelle eines von verschiedenen Werbemitteln der Mieterinnen dar, unter denen diese völlig frei auswählen könnten. Ob eine Mieterin darauf publiziert werden möchte, entscheide sie selber.