Ausser den Mietverhältnissen würden jedoch keinerlei Verbindungen des Rekurrenten mit den Mieterinnen und deren selbständiger unternehmerischer Tätigkeit bestehen. So lägen auch keine Vereinbarungen über Arbeitszeiten oder Preise vor. Die Mieterinnen würden völlig frei entscheiden, ob überhaupt und wann sie anwesend bzw. verfügbar seien und Kunden empfangen möchten. Sie