Da praktisch nie alle Räume vermietet seien und der Rekurrent die Zimmer nach dem Prinzip «first come, first served» vergebe, finde eine personenbezogene Auswahl durch den Rekurrenten nicht statt. Die einzige Voraussetzung für ein Mietverhältnis sei, dass die Mietinteressentin über einen Pass der Europäischen Union (EU) oder eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfüge. Für die Raummiete stelle der Rekurrent den Mieterinnen eine vertraglich fest vereinbarte Miete in Rechnung. Ausser den Mietverhältnissen würden jedoch keinerlei Verbindungen des Rekurrenten mit den Mieterinnen und deren selbständiger unternehmerischer Tätigkeit bestehen.