Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. 5. Zu eröffnen an: ▪ C.________ zuhanden des A.________-Vereins ▪ Steuerverwaltung des Kantons Bern ▪ Gemeinde E.________ Zur Kenntnis an: ▪ Steuerverwaltung des Kantons D.________ IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Die Richterin Der Gerichtsschreiber Cuccarède Leumann - 11 -