-9- Mio. und sind verrechenbare Vorjahrsverluste von CHF 73.9 Mio. vorhanden (Rekursbeilage 9), wobei die Höhe der handelsrechtlichen Rückstellungen offenbar nicht in Frage gestellt worden ist. Die Vertreterin bezeichnet es als "etwas absonderlich", dass die Steuerverwaltung des Kantons Bern dem Rekurrenten eine höhere Steuerbefreiungsquote gewährt als der Kanton D.________, wenn daraus im Ergebnis eine höhere Steuerbelastung resultiert.