6. Die Vertreterin macht zusätzlich geltend, dass die bernische Steuerverwaltung mit der Verweigerung der Verlustverrechnung gegen das aus Art. 127 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101) abgeleitete Schlechterstellungsverbot verstosse. Ein Verstoss gegen das Schlechterstellungsverbot liegt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vor, wenn ein