Grundstückgewinnsteuer" [konsultiert am 8.6.2023]). Gemäss dieser bereits am 1. Januar 2009 veröffentlichten Verwaltungsverordnung ist eine Verrechnung von Grundstückgewinnen mit Verlusten "aus dem steuerbefreiten Bereich" explizit zulässig. Ob diese, für die Steuer-