, Menu "Dokumente > Kreisschreiben" [konsultiert am 8.6.2023]), das sich mit keinem Wort zu gewinnsteuerbefreiten juristischen Personen äussert. Zusätzlich verweist die Vertreterin auf eine Praxisfestlegung der Steuerverwaltung Graubünden zur Grundstückgewinnsteuer steuerbefreiter juristischer Personen (abrufbar unter: , Menu "Institutionen > Verwaltung > "Steuerverwaltung > Dokumentation > Praxis > Grundstückgewinnsteuer" [konsultiert am 8.6.2023]).