G. Auf ein entsprechendes Ersuchen der Steuerrekurskommission hin, hat sich die Steuerverwaltung mit Eingabe vom 18. Januar 2023 dazu geäussert, wie es zur Steuerbefreiung des Rekurrenten im Kanton Bern gekommen ist. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: