F. Mit Eingabe vom 20. Mai 2022 (irrtümlich datiert mit 20.5.2021) hat die Vertreterin im Namen des Rekurrenten zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung Stellung genommen und an ihrem Standpunkt festgehalten. Sie führt u.a. mit Verweis auf die vom Kanton Graubünden verfolgte Praxis aus, dass es bei einer teilweise steuerbefreiten juristischen Person, die insgesamt Verluste erziele, gar nicht zu einer missbräuchlichen spartenübergreifenden Verlustanrechnung kommen könne.