-2- damit auf CHF Null festgesetzt werde. Begründet wird dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass der Kanton Bern als Liegenschaftskanton gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zur Übernahme von Betriebsverlusten am Hauptsteuerdomizil verpflichtet sei. Es erscheine absonderlich, wenn der Kanton Bern dem Rekurrenten eine vollumfängliche Steuerbefreiung gewähre, mit dem Ergebnis, dass dieser unter dem Strich höher besteuert werde als mit der bloss 85-prozentigen Steuerbefreiung im Kanton D.________.