A. Beim "A.________-Verein" (fortan: Rekurrent) handelt es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Verein mit Sitz in B.________ ,Kanton D.________. Der Verein bezweckt hauptsächlich karitative, soziale und pastorale Zwecke. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 (Akten Steuerverwaltung, pag. 3-7) wurde der Rekurrent von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Grundstückgewinnsteuer (fortan: Steuerverwaltung), für den Verkauf des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1.________ auf einen steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 243'100.-- veranlagt. Der Steuerbetrag belief sich insgesamt auf CHF 81'263.95. Diese Veranlagung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.