5.4.2 Vorliegend ist die ZVB/N sowohl in der Bussenverfügung vom 31. Mai 2022 (pag. 288- 284) als auch im Einspracheentscheid vom 31. August 2022 (pag. 295-302) und der Vernehmlassung vom 28. November 2022 von einer fahrlässigen Tatbegehung der Rekurrentin ausgegangen. Wie vorstehend ausgeführt (E. 5.2 hiervor), kann die korrekte Deklaration Laien Schwierigkeiten bereiten. So erscheint es nachvollziehbar, dass insbesondere steuerrechtliche Laien aufgrund der Navigation im TaxMe von der falschen Annahme ausgehen, dass mit der Angabe der IV-Kinderrenten bei den Stammdaten der Kinder, die Deklaration vollständig erfolgt ist.