- 10 - zum vollendeten 25. Altersjahr) Anspruch auf eine Kinderrente hat und diese als Einkommen zu versteuern ist (https://www.wegleitung.sv.fin.be.ch, Rubriken: "Steuerjahr 2022 > Verschiedene Einkünfte > Renten, Pensionen, Waisenrenten > AHV-, IV- und Waisenrenten" [abgerufen am 12.5.2023]). Der Bereich "Renten, Pensionen, Waisenrente" entspricht der Ziff. 2.22 der Steuererklärung (Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen pro 2014 bis 2017, Ziff. 2.22). Unter Berücksichtigung der Wegleitungen sowie der Merkblätter pro 2014 bis 2017 ergibt sich, dass die Deklaration der Einkünfte eines Kindes unter Ziff.