2.1 zu deklarierenden (Ersatz-)Einkünfte der Kinder (Wegleitungen zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen pro 2014 bis 2017, Ziff. 2.1), sowie dem Merkblatt Nr. 12 "Besteuerung von Familien" für die in Frage stehenden Steuerjahre, hervor. Weiter kann im TaxMe unter dem Register "verschiedene Einkünfte" der Bereich "Renten, Pensionen, Waisenrenten" ausgewählt werden. Per "Infobutton" erfolgt die Weiterleitung auf die Wegleitung 2022. Dort wird festgehalten, dass jeder Elternteil, der eine Alters- oder Invalidenrente bezieht, für jedes Kind unter 18 (bzw. bis dieses die Ausbildung abgeschlossen hat, längstens aber bis