-4- I. Mit Schreiben vom 25. Mai 2023 wurde die Rekurrentin um Mitteilung gebeten, ob sie an ihrem Antrag auf persönliche Einvernahme festhalte. Dies unter Hinweis, dass es sich nicht um eine Gerichtsverhandlung im eigentlichen Sinn handeln würde, sondern vielmehr Fragen seitens des Gerichts zum Sachverhalt gestellt würden, wo dieser sich als noch zu ungenau erweise. Die Rekurskommission teilte der Rekurrentin weiter mit, dass aus ihrer Sicht der Sachverhalt liquid sei und eine Einvernahme nicht nötig erscheine, das Verfahren vielmehr ohne eine solche fortgeführt und abgeschlossen werden könne.