H. Am 22. Dezember 2022 hat die Rekurrentin zur Vernehmlassung der ZVB/N Stellung genommen. Sie hält an ihrem Rechtsbegehren fest und macht Ausführungen zu ihrem Gesundheitszustand. Im August 2021 seien bei ihr .________ und eine .________ diagnostiziert worden. In der Folge der .________ seien weitere Untersuchungen gemacht geworden und seit Februar 2022 lebe sie mit der Diagnose .________. Im Mai 2022 sei eine dritte Operation am .________ durchgeführt worden. Seit Ende 2021 habe sie keine Anstellung mehr und seit Mai 2022 habe die Arbeitslosenkasse die Zahlungen eingestellt. Aufgrund ihrer finanziellen Situation sei es ihr nicht möglich, die Busse zu begleichen.