G. In ihrer Vernehmlassung vom 28. November 2022 beantragt die ZVB/N die kostenfällige Abweisung des Rekurses. Der objektive Tatbestand der vollendeten Steuerhinterziehung setze voraus, dass eine zu tiefe Veranlagung bereits rechtskräftig geworden ist und es mithin zum Steuerausfall gekommen sei. Der Tatbestand sei nur erfüllt, wenn zwischen dem strafbaren Verhalten und dem Deliktserfolg ein adäquater Kausalzusammenhang bestehe.