E. Am 3. Oktober 2022 bestätigte die Steuerrekurskommission den Eingang des Rekurses gegen die Einspracheverfügung betreffend das Nachsteuer- und Widerhandlungsverfahren 2014 bis 2017. Das Nachsteuerverfahren wurde vom Steuerhinterziehungsverfahren abgetrennt und bis zum Abschluss des vorliegenden Steuerhinterziehungsverfahrens vor der Steuerrekurskommission sistiert. -3- F. Am 24. Oktober 2022 hat die Rekurrentin auf entsprechende Nachfrage eine persönliche Einvernahme beantragt. Am 25. Oktober 2022 hat die Steuerrekurskommission zur Kenntnis genommen, dass die Rekurrentin nicht mehr vertreten wird.