Die gegen diese Nachsteuer- und Bussenverfügung erhobene Einsprache vom 1. Juli 2022 (pag. 293-280) wies die ZVB/N am 31. August 2022 ab (pag. 302-298). D. Gegen die Einspracheverfügung betreffend Nachsteuer und Steuerhinterziehung vom 31. August 2022 hat die Rekurrentin, damals vertreten durch E.________, mit Eingabe vom 30. September 2022 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommis-