278-273), in der sie die Rekurrentin zur Nachzahlung von CHF 6'098.80 für die Kantonsund Gemeindesteuern (zuzüglich Verzugszinsen von CH 972.--) verpflichtete und ihr wegen vollendeter Steuerhinterziehung eine Steuerbusse von CHF 2'012.65 für die Kantons- und Gemeindesteuern auferlegte. Bei der Busse ging sie von Fahrlässigkeit aus und setzte den Bussenfaktor auch unter Berücksichtigung der objektiven Schwere des Verschuldens sowie der persönlichen Verhältnisse auf 0.33 des vorenthaltenen Steuerbetrags fest. Weiter wurden der Rekurrentin Gebühren von CHF 100.-- auferlegt. Die gegen diese Nachsteuer- und Bussenverfügung erhobene Einsprache vom 1. Juli 2022 (pag.