C. Nach mehreren Schriftenwechseln mit der Rekurrentin erliess die ZVB/N mit Datum vom 31. Mai 2022 eine Nachsteuer- und Bussenverfügung für die Steuerperioden 2014 bis 2017 (pag. 278-273), in der sie die Rekurrentin zur Nachzahlung von CHF 6'098.80 für die Kantonsund Gemeindesteuern (zuzüglich Verzugszinsen von CH 972.--) verpflichtete und ihr wegen vollendeter Steuerhinterziehung eine Steuerbusse von CHF 2'012.65 für die Kantons- und Gemeindesteuern auferlegte.