Gestützt auf diese Meldung leitete die ZVB/N am 11. Januar 2022 gegen die Rekurrentin ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren ein (pag. 65). Die Rekurrentin wurde aufgefordert, die Aufstellung und Belege der erhaltenen IV-Kinderrenten für die Kinder D.________ und C.________ für die Jahre 2012 bis 2017 einzureichen und auszuführen, wieso diese nicht deklariert worden seien.