A. Mit interner Meldung vom 16. Juli 2019 informierte die für die Veranlagung zuständige Region .________ (Veranlagungsbehörde) die innerhalb der Steuerverwaltung des Kantons Bern für die Nachsteuern und Steuerhinterziehung zuständige Abteilung Zentrale Veranlagungsbereiche, Bereich Nachsteuer (ZVB/N), dass A.________ (Rekurrentin) in den Steuererklärungen der Vorjahre die IV-Kinderrenten ihrer Tochter C.________ und ihres Sohns D.________, welche sie ausbezahlt erhielt, nicht deklariert hatte (vgl. Akten der ZVB/N; pag. 62). Gestützt auf diese Meldung leitete die ZVB/N am 11. Januar 2022 gegen die Rekurrentin ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren ein (pag.