10.3 Die Rekurrentin beantragt, ein Honorar von CHF 150'000.-- für die Bautreuhand zu berücksichtigen (Rekursschreiben S. 12, Ziff. 68). Die Steuerverwaltung hat ihrerseits auf die bereits berücksichtigten Vermarktungskosten von CHF 1'088'561.70 hingewiesen, womit ihrer Auffassung nach auch die Bautreuhandkosten abgedeckt seien (Vernehmlassung S. 9). Es kann offenbleiben, ob dies zutrifft, da eine Rechnung für solche Kosten nicht vorgelegt wurde. Die Vertreterin hat als Beleg lediglich ihr eigenes Schreiben vom 28. Oktober 2021 (Beilage 27 zum Rekursschreiben, Ziff. 2.2.4) angegeben, was keinen Nachweis darstellt.