__ eingeräumten Dienstbarkeiten abzieht, was zum Betrag von CHF 770'581.40 führt. Wie die Steuerverwaltung in ihrer Vernehmlassung zu Recht ausführt (S. 9, zweiter Abschnitt), liegt dieser Berechnungsweise ein Denkfehler zugrunde, da die vollen Landkosten in die Berechnung eingesetzt werden, wie wenn die Freifläche sachenrechtlich zu Eigentum übertragen worden wäre, es sich jedoch nur um Mitbenutzungsrechte handelt (ausser beim Parkplatz mit einem amtlichen Wert von lediglich CHF 6'300.--). Weiter erachtet die Steuerverwaltung das Verhältnis zwischen den das Grundstück Gbbl.