Da auf das Grundstück Gbbl. Nr. Y.________ 11.51 % der bebauten Fläche entfallen, resultiert nach der Berechnung der Vertreterin ein anteilsmässiger Betrag von CHF 1'070'381.-- für die unbebaute Landfläche, wovon sie einen Wert von 30 % für die umgekehrt zu Lasten des Grundstücks Gbbl. Nr. Y.________ eingeräumten Dienstbarkeiten abzieht, was zum Betrag von CHF 770'581.40 führt.