Die Einräumung dieser Dienstbarkeiten habe in einem Mehrwert resultiert, den die Vertreterin mit CHF 770'581.40 beziffert und der bei den Anlagekosten zu berücksichtigen sei. Für die Ermittlung des genannten Betrags stellt die Vertreterin in Ziff. 58 des Rekursschreibens eine Berechnung an, die im Kern darauf beruht, dass sie von den Kosten für das gesamte Grundstück (CHF 18'300'000.-- inkl. Zusatzkosten) die Landkosten der bebauten Fläche abzieht, so dass auf die unbebaute Freifläche noch Landkosten in der Höhe von CHF 9'300'000.-- entfallen. Da auf das Grundstück Gbbl.