-9- 10.2 Im Weiteren hat die Vertreterin im Rekursschreiben (S. 10, Ziff. 57 ff.) auf die zugunsten des Grundstücks Gemeinde E.________ Gbbl. Nr. Y.________ eingeräumten Dienstbarkeiten hingewiesen (Nutzung von Fernwärmeleitungen, Besucherparkplätzen, Veloabstellplätzen, Containerplätzen, Grundanlagen/Spielflächen, Wegrechte etc.), welche die Nutzung der unbebauten Fläche der Überbauung ermöglichten. Die Einräumung dieser Dienstbarkeiten habe in einem Mehrwert resultiert, den die Vertreterin mit CHF 770'581.40 beziffert und der bei den Anlagekosten zu berücksichtigen sei.