Dies entlastet die Rekurrentin jedoch nicht, sondern bestätigt umgekehrt, dass schon in der Projektanlage die Redimensionierung, mithin von vornherein ein Teilverkauf und die Absicht, Gewinn zu erzielen, enthalten war. Dass sich der zeitliche Ablauf des Projekts anders als von der Rekurrentin erhofft entwickelte, hat die Absicht nicht entfallen lassen. Sie hat beim Erwerb des Grundstücks bestanden und wurde in weniger als vier Jahren realisiert.